Der externe Datenschutzbeauftragte aus Schwerin

Über uns: Die arbeitgeber ruhr GmbH stellt den externen Datenschutzbeauftragten bei Unternehmen von 50 bis 5.000 Mitarbeitern. Zudem sind wir für deutsche und zum Teil auch weitere europäische Konzerngesellschaften internationaler Großkonzerne mit noch deutlich größerer Mitarbeiterzahl benannt. Somit sind wir auch Profis für datenschutzkonforme Regelungen zum internationalen Datentransfer sowie die Beratung von Auslandsgesellschaften. Besondere Expertise haben wir beim Beschäftigtendatenschutz.

Sie finden uns in der Königsallee 67, 44789 Bochum sowie unser „Büro Nord“ im Gartenweg 15, 19057 Schwerin.

Andreas Reinke

Andreas Reinke

Geschäftsführer und externer Datenschutzbeauftragter

Herr Reinke ist gebürtiger Schweriner. Obgleich sein Betätigungsfeld und seine Mandantschaft nun überwiegend im Ruhrgebiet liegt, ist er weiterhin mit dem Norden verbunden. Vom „Büro Nord“ in Schwerin aus, besucht Herr Reinke Firmen in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg.

Leistungsverzeichnis

Unsere Leistungen als Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Schwerin

  • Durchführung einer Analyse des bestehenden Datenschutzmanagements des Unternehmens und Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Sicherstellung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
  • Beratung bei der Implementierung und Aktualisierung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren (auf das Unternehmen angepasste Vorlagen / Entwürfe)
  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze und -vorschriften durch regelmäßige Überprüfung interner Prozesse und Systeme (stichprobenartig, nach Risikoerwägungen) 
  • Digitale Datenschutzunterweisung mittels Online-Schulung, Multiple-Choice-Fragen und Zertifikat
  • Spezialschulungen für HR und Marketing / Vertrieb möglich
  • Prüfung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten auf Aktualität (alle 2 -3 Jahre Interview mit den fachlichen Verantwortlichen)
  • Erstellung und Aktualisierung von Datenschutzinformationen gem. Art. 13 DSGVO, Einwilligungserklärungen gem. Art. 7 DSGVO nach den Anforderungen des Unternehmens / den fachlich Verantwortlichen
  • Überwachung von Änderungen in den Datenschutzgesetzen und -vorschriften und Aktualisierung der internen Richtlinien und Verfahren entsprechend
  • Bewertung neuer Technologien, Systeme oder Prozesse hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Datenschutz und Entwicklung entsprechender Maßnahmen
  • Bereitstellung von spezifischer Beratung und Schulungen für den Betriebsrat in Bezug auf datenschutzrechtliche Anforderungen an das Betriebsratsbüro 
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen zu Datenschutzthemen und Softwareapplikationen (u.a. HR, BDE, Zeiterfassung)
  • Analyse und Beratung in Bezug auf datenschutzkonforme Marketing- und Vertriebsaktivitäten
  • Überprüfung von Marketingmaterialien, Werbekampagnen und Vertriebsprozessen auf Datenschutzkonformität
  • Erstellung eines Notfallplans für den Umgang mit Datenpannen, einschließlich der Meldung an die zuständigen Behörden und die Betroffenen
  • Gemeinsames Ausfüllen des Online-Meldefragebogens der Aufsichtsbehörde
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit den betroffenen Personen
  • Beratung bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen von betroffenen Personen, insbesondere Beschäftigten (Aufzeigen, was im konkreten Fall beauskunftet werden muss und Abwehr überzogener Auskunftsbegehren)
  • Unterstützung bei der Erstellung von sachgerechten und vollständigen Antworten auf Fragenkataloge oder Anfragen der Datenschutzaufsichtsbehörden
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