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Externer Datenschutzbeauftragter

Auch über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus

Der Datenschutz hat sich in den letzten Jahren zu einem sehr dynamischen Rechtsgebiet entwickelt. In Europa sowie in Deutschland gibt eine große Anzahl an Aufsichtsbehörden, die sich mit Auffassungen und Handlungsempfehlungen zu Wort melden. Immer öfter schaffen es Gerichtsentscheidungen und Datenschutzbußgelder in die Tagesmedien. Hier den Überblick zu behalten, das wirklich Erforderliche herauszufiltern und pragmatisch umzusetzen ist für Unternehmen jeglicher Größe eine Herausforderung.

  • Die arbeitgeber ruhr GmbH stellt den externen Datenschutzbeauftragten bei Unternehmen von 50 bis 5.000 Mitarbeitern. Zudem sind wir für deutsche und zum Teil auch weitere europäische Konzerngesellschaften internationaler Großkonzerne mit noch deutlich größerer Mitarbeiterzahl benannt. Somit sind wir auch Profis für datenschutzkonforme Regelungen zum internationalen Datentransfer sowie die Beratung von Auslandsgesellschaften.
  • Die überwiegende Zahl unserer Mandanten sind Industrieunternehmen oder auf Geschäftskunden ausgerichtete Softwareanbieter und Dienstleister. Somit kennen wir die Anforderungen im B2B-Vertrieb und sind bei der Vertriebsleitung unsere Kunden überraschend beliebt.
  • Die Beratung der Personalabteilung zu Beschäftigtendatenschutz und Betriebsvereinbarungen sowie spezifische Datenschutzschulung für HR sind für uns selbstverständlich.

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Datenschutzmanagement – warum eigentlich?

„Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.“ Das gilt für Unternehmen und deren Geschäftsführung leider nicht für den Datenschutz. In Unternehmen bestehen häufig dennoch große Wissenslücken beim Thema Datenschutz. Qualifizierter Datenschutz schützt vor Bußgeldern und Haftung aus Gründen des so genannten Organisationsverschuldens, da ungewollte Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen vermieden werden. Damit wird klar: Datenschutz ist (auch) Chefsache.

Die arbeitgeber ruhr GmbH ist dabei gleichermaßen Dienstleister und Partner des Mittelstands sowie international aufgestellter Industriekonzerne. Seit 2011 bieten wir die Dienste unseres externen Datenschutzbeauftragten an, unterstützen Sie beim Thema Datenschutz und gewährleisten rechtssicheres Handeln. Nachfolgend stellen wir unser Angebot des externen Datenschutzbeauftragten vor und freuen uns, auch Sie zu überzeugen.

B2B-Geschäft absichern

Großkunden fordern Datenschutz-Nachweise vor Auftragserteilung. Besonders bei Automobilzulieferern, Zulieferern von im DAX 40 oder MDAX gelisteten oder großen öffentlichen Unternehmen ist dies oftmals Standard. Ohne überzeugendes Datenschutzmanagement ist die Beauftragung gefährdet und Kundenprojekte können nicht starten.

Die arbeitgeber ruhr GmbH liefert Ihnen schnell und pragmatisch das was Sie brauchen, um Ihren Kunden in Sachen Datenschutzdokumentation zufrieden zu stellen. Sollten Anforderungen überzogen sein und Sie diesen nicht nachkommen können bzw. wollen, liefern wir Ihnen die Argumente zur Abwehr unberechtigter Datenschutzanforderungen.

Kundendatenbanken / CRM

Fast jedes Unternehmen betreibt eine eigene Kundendatenbank. Diese Daten werden neben der Vertrags- und Leistungsabwicklung auch für Marketingzwecke verwendet. Heutzutage sind diese Kundendatenbanken (z.B. Salesforce, MS Dynamics) zumeist mit weiteren Tools zur Informationsgewinnung über bestehende und potentielle Kunden sowie deren Ansprache verknüpft.

Unternehmen können bei dieser direkten Kundenansprache sehr schnell die rechtlich zulässigen Grenzen überschreiten und dadurch Abmahnungen oder gereizte Reaktionen riskieren. Wann darf man E-Mail-Werbung oder Werbebriefe einsetzen? Und was muss man bei der Verarbeitung von Kundendaten zu Werbezwecken beachten?

Die arbeitgeber ruhr GmbH ist Experte für clevere Lösungen, die sowohl rechtssicher als auch wirksam sind.

Einsatz von Cloud-Diensten und Outsourcing

Immer mehr Software wird nicht on-premise gehostet, sondern über die Cloud bezogen. IT wird in Konzernen immer mehr zentralisiert, IT-Infrastruktur an den einzelnen Standorten abgebaut. Damit dies rechtlich erlaubt ist, bedarf es einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bzw. konzerninterner Regelungen.
Die arbeitgeber ruhr GmbH hat hierfür überzeugende Vorlagen und erprobte Verfahren entwickelt. Sofern Unternehmen einen Betriebsrat haben werden solche Umstellungen und Maßnahmen diesen auf den Plan rufen. Dieser möchte zumindest informiert werden oder von ggf. bestehenden IT-Mitbestimmungsrechten gebrauch machen.
Wir unterstützen Sie dabei, die angedachte Softwareeinführung und damit einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten überzeugend darzulegen.

Website / Lead-Generierung

Die eigene Internetpräsenz, Social-Media-Aktivitäten zur Gewinnung von Auszubildenen, der eigene Online-Shop oder Gewinnspiele. Dabei sind datenschutzrechtliche Grundsätze und Informationspflichten zu beachten. Mittlerweile setzen auch die allermeisten Industrieunternehmen auf die Online-Generierung von Leads und die Messung der Wirksamkeit von auf Neukundengewinnung und auf Kundenbindung ausgerichteten Maßnahmen.

Wir prüfen die rechtlich und technisch konforme Einbindung der hierfür genutzten Tools und liefern Ihnen bei Bedarf passende Textbausteine für Ihre Datenschutzerklärung.

Beschäftigtendatenschutz

Bewerbungsverfahren, Zeiterfassung, Abwesenheiten, Zugriffe auf dienstliche E-Mail-Konten, Videoüberwachung – der Beschäftigtendatenschutz ist ein Minenfeld, das täglich explodieren kann.

Zum einen sind Betriebsräte zunehmend datenschutzaffin und äußern Datenschutzeinwände. Zum anderen werden im Zusammenhang mit sich abzeichnenden oder bereits ausgesprochenen Kündigungen, vom Arbeitnehmer oder dessen Rechtsanwalt etwaige Datenschutzverstöße oder angeblich bestehender Überwachungsdruck vorgebracht. Zudem ist Auskunftsersuchen gem. Art 15 DSGVO bei einigen Rechtanwälten fester Bestandteil Ihrer an die Arbeitgeberseite gerichteten Schriftsätze.

Die arbeitgeber ruhr GmbH kennt die Besonderheiten des produzierenden Gewerbes: Schichtpläne, Zugangskontrollen, Maschinenbedienung und Betriebsdatenerfassung, Arbeitsschutz-Dokumentation. Dies wird sich in unseren Empfehlungen zu aus der Personalabteilung an uns gerichteten Datenschutzfragestellungen widerspiegeln. Zudem entwickeln wir rechtssichere und tatsächlich zu Ihrem Unternehmen passende Betriebsvereinbarungen sowie schulen Ihre Mitarbeitenden und Führungskräfte im datenschutzkonformen Umgang mit Personaldaten (digital oder vor Ort).

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Was können wir für Ihr Unternehmen konkret tun?

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Sie benötigen eine Betriebsvereinbarung?

Die Betriebsvereinbarung (BV) ist das bedeutendste Instrument der betrieblichen Mitbestimmung.

Mittels einer BV können Arbeitgeber und Betriebsrat auch die Einführung neuer Software (SaaS-Lösungen) und die Ausgestaltung der Verarbeitungen von Beschäftigtendaten für ein – oder mehrere – Unternehmen regeln. Dabei ist es wichtig, dass die Regelungen für beide Seiten verständlich und in der Praxis praktikabel sind.

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Wir erstellen einen auf Ihr Unternehmen
abgestimmten BV-Entwurf

Ob Einführung einer HCM-Software, Maßnahmen zur IT-Security im Unternehmen oder Videoüberwachung; zu diesen und auch weiteren Themen erstellen wir Ihnen gerne einen auf Ihre Anforderungen abgestimmten
BV-Entwurf zum Festpreis.

Zunächst klären wir in einem Telefonat / Online-Meeting Ihre Bedürfnisse und zu berücksichtigende unternehmensindividuelle Besonderheiten ab. Danach erstellen wir kurzfristig Ihren individualisierten Entwurf. Nachdem Sie diesen gegengelesen haben, können wir etwaige Verständnis- und Anwendungsfragen klären, damit Sie sich mit dem Vertragsentwurf sicher fühlen.

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