Sie benötigen eine Betriebsvereinbarung?
Die Betriebsvereinbarung (BV) ist das bedeutendste Instrument der betrieblichen Mitbestimmung.
Mittels einer BV können Arbeitgeber und Betriebsrat auch die Einführung neuer Software (SaaS-Lösungen) und die Ausgestaltung der Verarbeitungen von Beschäftigtendaten für ein – oder mehrere – Unternehmen regeln. Dabei ist es wichtig, dass die Regelungen für beide Seiten verständlich und in der Praxis praktikabel sind.
Wir erstellen einen auf Sie
abgestimmten BV-Entwurf
Ob Einführung einer HCM-Software, Maßnahmen zur IT-Security im Unternehmen oder Videoüberwachung; zu diesen und auch weiteren Themen erstellen wir Ihnen gerne einen auf Ihre Anforderungen abgestimmten
BV-Entwurf zum Festpreis.Zunächst klären wir in einem Telefonat / Online-Meeting Ihre Bedürfnisse bzw. unternehmensindividuellen Besonderheiten, die berücksichtigt werden sollen, ab. Danach erstellen wir kurzfristig Ihren individualisierten Entwurf. Nachdem Sie diesen gegengelesen haben, können wir etwaige Verständnis- und Anwendungsfragen klären, damit Sie sich mit dem Vertragsentwurf sicher fühlen.
Nach den Vorgaben des Art. 30 DSGVO hat ein Unternehmen das Verzeichnis über seine Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu erstellen. Dies ist Basis und zentrales Element um die Umsetzung der Verpflichtungen aus der DSGVO zu dokumentieren. Hierfür ist es NICHT erforderlich spezielle (kostenpflichtige) Software einzusetzen. Wir empfehlen eine Dokumentation auf Basis von Microsoft Excel und die Einrichtung eines Datenschutzmanagment-SharePoints bzw. einer Struktur in
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Mit der Betätigung von „Absenden“ zeigen Sie, dass Sie sich für die Dienstleistung der arbeitgeber ruhr GmbH interessieren und ein Angebot wünschen. Zur Bedarfsanalyse ist in der Regel eine telefonische Kontaktaufnahme erforderlich. Unser Angebot lassen wir Ihnen in Textform an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zukommen.
Unsere Bochumer Datenschutztage
Die Datenschutztage mit Fokus auf den Beschäftigtendatenschutz
Datenschutztag 2024
Die 7. Auflage des Datenschutztages widmete sich im Haus der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen dem aktuellen Thema „Künstliche Intelligenz (KI) – Datenschutzkonforme Anwendungen im Unternehmen“. Als Referenten vor Ort waren Yvette Reif, stellvertretende Geschäftsführerin der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. in Bonn, Dipl.-Ing. Arnd Fackeldey, Digital Compliance Consulting GmbH, und Rechtsanwalt Alexander Forssmann. In ihren Vorträgen gingen sie auf das neue Gesetz über Künstliche Intelligenz der Europäischen Union (KI-Verordnung 2024) und entsprechende KI-Anwendungen im Personalbereich (z. B. Recruiting) und dem datenschutzkonformen Handeln ein.
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Datenschutztag 2023
Der 6. Datenschutztag fand im April 2023 statt.
Rechtsanwältin Yvette Reif, stellvertretende Geschäftsführerin der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. aus Bonn, Dr. Jens Ambrock, Leiter des Referats Wirtschaft und Finanzen beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Sascha Fackeldey von der Digital Compliance Consulting GmbH, referierten zu den Themen Beschäftigtendatenschutz, Datenschutz beim Bewerbungsmanagement sowie zu aktueller Datenschutz-Rechtsprechung.
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Datenschutztag 2022
Im April 2018 fand der erste Datenschutztag im Haus der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen statt. Knapp vier Jahre später besteht bei der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) immer wieder Update-Bedarf. Die arbeitgeber ruhr GmbH lud daher am 2. Februar 2022 zur bereits 5. Auflage des Datenschutztages mit einem vollen Programm und gleich drei Referenten.
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