Sie benötigen eine Betriebsvereinbarung?
Die Betriebsvereinbarung (BV) ist das bedeutendste Instrument der betrieblichen Mitbestimmung.
Mittels einer BV können Arbeitgeber und Betriebsrat auch die Einführung neuer Software (SaaS-Lösungen) und die Ausgestaltung der Verarbeitungen von Beschäftigtendaten für ein – oder mehrere – Unternehmen regeln. Dabei ist es wichtig, dass die Regelungen für beide Seiten verständlich und in der Praxis praktikabel sind.
Wir erstellen einen auf Sie
abgestimmten Entwurf
Ob Einführung einer HCM-Software, Maßnahmen zur IT-Security im Unternehmen oder Videoüberwachung; zu diesen und auch weiteren Themen erstellen wir Ihnen gerne einen auf Ihre Anforderungen abgestimmten
BV-Entwurf zum Festpreis.Zunächst klären wir in einem Telefonat / Online-Meeting Ihre Bedürfnisse bzw. unternehmensindividuellen Besonderheiten, die berücksichtigt werden sollen, ab. Danach erstellen wir kurzfristig Ihren individualisierten Entwurf. Nachdem Sie diesen gegengelesen haben, können wir etwaige Verständnis- und Anwendungsfragen klären, damit Sie sich mit dem Vertragsentwurf sicher fühlen.
Nach den Vorgaben des Art. 30 DSGVO hat ein Unternehmen das Verzeichnis über seine Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu erstellen. Hierfür ist es nicht erforderlich spezielle Software einzusetzen, wir empfehlen eine Dokumentation auf Basis von Microsoft Excel. Gerne stellen wir Ihnen eine unserer Vorlagen zur Verfügung und erklären Ihnen diese bei Bedarf in einem gemeinsamen Telefonat.
Mit der Betätigung von „Absenden“ zeigen Sie, dass Sie sich für die Dokumentation von VVT in Excel interessieren und die Vorlage der arbeitgeber ruhr GmbH erhalten sowie unverbindlich kennenlernen möchten. Ihre E-Mail wird nur einmalig zum Versand der VVT-Vorlage genutzt.
Unsere Datenschutztage
Datenschutztag 2023
Der 6. Datenschutztag fand im April 2023 statt.
Rechtsanwältin Yvette Reif, stellvertretende Geschäftsführerin der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. aus Bonn, Dr. Jens Ambrock, Leiter des Referats Wirtschaft und Finanzen beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Sascha Fackeldey von der Digital Compliance Consulting GmbH, referierten zu den Themen Beschäftigtendatenschutz, Datenschutz beim Bewerbungsmanagement sowie zu aktueller Datenschutz-Rechtsprechung.
NACHGELESEN zur Veranstaltung
Datenschutztag 2022
Im April 2018 fand der erste Datenschutztag im Haus der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen statt. Knapp vier Jahre später besteht bei der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) immer wieder Update-Bedarf. Die arbeitgeber ruhr GmbH lud daher am 2. Februar 2022 zur bereits 5. Auflage des Datenschutztages mit einem vollen Programm und gleich drei Referenten.
Lesen Sie mehr im NACHGELESEN zur Veranstaltung.